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Das deutsche Waffenrecht schreibt für den Umgang mit Waffen und Munition den Nachweis der Sachkunde vor. Der Nachweis nach den gesetzlichen Bestimmungen kann durch das Ablegen einer Waffensachkundeprüfung (§ 7 WaffG) erbracht werden. 

                

WAFFENSACHKUNDE FÜR BERUFSWAFFENTRÄGER  

(Selbstverständlich auch für Sportschützen nutzbar)

Prüfungs- und Unterweisungsinhalte:

Umgang mit Waffen und Munition, Kennzeichnung, den Rechtsvorschriften des Waffenrechts, dem Beschussrecht sowie der Notwehr und

der Notstände, Führen oder Überlassen, etc.

Funktionsweise von Schusswaffen (Langwaffen, Kurzwaffen, Munition), Innen- und Außenballistik, Reichweite und Wirkungsweise von Geschossen, verbotene Waffen.

Die sichere Handhabung von Lang- und Kurzwaffen und deren Munition.

Fertigkeiten im Schießen mit Schusswaffen - speziell für den Einsatz als Berufswaffenträger.

Dieses Seminar hat den Charakter eines Sachkundenachweises gemäß § 7 Absatz 1 WaffG und schließt mit einer behördlich anerkannten Prüfung

für Kurz- und Langwaffen ab.            

Der Lehrgang und die Prüfung sind für den gesamten Geltungsbereich des Waffengesetzes staatlich anerkannt durch:                                

Kreis Segeberg,  Aktenzeichen II 32.00/12 23 06 - Holger Stippel

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Unterrichtform:  Vollzeitunterricht (5 Tage - oder 2 WE)

Schießstände:      Die Schießausbildung findet auf staatl. zugelassenen Schießständen statt

Schusswaffen:     Pistolen, Revolver, Langwaffen 


 

Als langjährigem Berufswaffenträger / Personenschützer ist Holger Stippel der diffizile Bereich des privaten Schusswaffenträgers und dessen Verantwortung aus seiner langjährigen Praxis wohl bekannt. Dadurch ist eine reale, praxisnahe Ausbildung gewährleistet.

 

 


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© Holger Stippel | office@holgerstippel.de