Das deutsche Waffenrecht schreibt für den Umgang mit Waffen und Munition den Nachweis der Sachkunde vor. Der Nachweis nach den gesetzlichen Bestimmungen kann durch das Ablegen einer Waffensachkundeprüfung (§ 7 WaffG) erbracht werden.
WAFFENSACHKUNDE FÜR BERUFSWAFFENTRÄGER
(Selbstverständlich auch für Sportschützen nutzbar)
Prüfungs- und Unterweisungsinhalte:
Umgang mit Waffen und Munition, Kennzeichnung, den Rechtsvorschriften des Waffenrechts, dem Beschussrecht sowie der Notwehr und
der Notstände, Führen oder Überlassen, etc.
Funktionsweise von Schusswaffen (Langwaffen, Kurzwaffen, Munition), Innen- und Außenballistik, Reichweite und Wirkungsweise von Geschossen, verbotene Waffen.
Die sichere Handhabung von Lang- und Kurzwaffen und deren Munition.
Fertigkeiten im Schießen mit Schusswaffen - speziell für den Einsatz als Berufswaffenträger.
Dieses Seminar hat den Charakter eines Sachkundenachweises gemäß § 7 Absatz 1 WaffG und schließt mit einer behördlich anerkannten Prüfung
für Kurz- und Langwaffen ab.
Der Lehrgang und die Prüfung sind für den gesamten Geltungsbereich des Waffengesetzes staatlich anerkannt durch:
Kreis Segeberg, Aktenzeichen II 32.00/12 23 06 - Holger Stippel
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Unterrichtform: Vollzeitunterricht (5 Tage - oder 2 WE)
Schießstände: Die Schießausbildung findet auf staatl. zugelassenen Schießständen statt
Schusswaffen: Pistolen, Revolver, Langwaffen
Als langjährigem Berufswaffenträger / Personenschützer ist Holger Stippel der diffizile Bereich des privaten Schusswaffenträgers und dessen Verantwortung aus seiner langjährigen Praxis wohl bekannt. Dadurch ist eine reale, praxisnahe Ausbildung gewährleistet.